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Das Landgericht (LG) München I hat kürzlich einem Grafiker Recht gegeben, der Bayern München wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt hat (Urt. v. 09.09.2020 Az. 21 O 15821/19). Wie das Online-Portal LTO Legal Tribute online berichtet,  stellten sich die Juristen auf die Seite der Klägers, der "widerrechtliche Nachzeichnungen" monierte.

Der Zeichner, so das größte deutsche Online-Magazin für Juristen weiter, hatte riesige Karikaturen der beiden Ex-Bayern-Stars Franck Ribéry und Arjen Robben als Varianten von Batman und Robin entworfen, die beim DFB-Pokal-Halbfinale zwischen den Bayern und Borussia Dortmund im April 2015 in der Münchner Allianz Arena in der Fankurve der Bayern gezeigt wurden. Der Slogan darunter: "The Real Badman & Robben".

Dass der Verein diesen Slogan später mit neu gezeichneten, aber ganz ähnlichen Motiven auf Merchandising-Artikel druckte, gefiel dem Grafiker nicht. Es handele sich um "widerrechtliche Nachzeichnungen". Außerdem sei die Zusammenstellung der Zeichnung mit dem Spruch urheberrechtlich schutzfähig. Dies sah auch das LG so, denn es handle sich bei den Zeichnungen des Grafikers in Zusammenschau mit dem verwendeten Slogan "The Real Badman & Robben" um ein schutzfähiges (Gesamt-)Werk. Der Grafiker habe "die Eigenschaften der vorbekannten Figuren mit denen der – ebenfalls bekannten - Spieler des FC Bayern neu verwoben und durch einen schöpferischen Akt neue Figuren geschaffen", so die Kammer.





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