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Mehr acht Millionen Versicherte, 20 Jahre auf dem Markt, viele zufriedene Kunden – die Basis-Rente kann man mit Recht als Erfolgsmodell der Altersvorsorge für Selbstständige bezeichnen. Zwei Begriffe machen den Nutzen aus: Erhebliche Steuerersparnisse während der Berufstätigkeit und sicheres Geld im Rentenalter. Wer diese Vorteile für sich nutzen will, sollte sich allerdings sputen. Zu Beginn des nächsten Jahres sinkt die garantierte Verzinsung von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent. Das hört sich wenig an, hat aber enorme Auswirkungen auf die Rentenhöhe und die Garantiezusagen!

Ein speziell für grafiker.de entwickeltes Webinar erklärt die Details der Basis-Rente. Wer sich lieber textlich schlau machen möchte, liest den nachfolgenden Beitrag.       

Für Kai Römisch, Honorarberater und unabhängiger Versicherungsmakler aus dem rheinland-pfälzischen Stadecken-Elsberg gibt es am Nutzen der Basis-Rente so gut wie gar keine Zweifel. „Für gut verdienende Arbeitnehmer, freiberuflich Tätige, Frauen und Angehörige der Generation 50plus ist das Modell ein ideales Instrument für die Altersvorsorge“, so der Spezialist für den Vermögensaufbau von Selbständigen. Das spezielle Konstrukt sichere eine lebenslange, feste Rente im Alter, reduziere in der Ansparphase erheblich Steuern und sichere über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit ab. Wie das möglich ist, zeigt der Blick auf die Details der Versicherungslösung, die in Anlehnung an den Initiator, Bert Rürup auch Rürup-Rente genannt wird. Das wichtigste davon ist sicherlich die so genannte Leibrente.  Wie bei der gesetzlichen Rente auch, wird sie bezahlt, solange man lebt. Egal, ob man den 80ten, 90ten oder 110ten Geburtstag feiert - es gibt immer Geld, selbst, wenn der eingezahlte Betrag schon längst aufgebraucht ist. Die Idee von Bert Rürup (Professor für Wirtschaftswissenschaften und früherer Wirtschafsweiser) war es, für Selbstständige die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen ein sicheres und durch Förderungen auch lukratives Altersvorsorgekonzept zu schaffen.

 

Insolvenzsicher

Bedeutsam ist aber auch, dass die eingezahlten Beiträge zur Basisrente weder im Hartz-IV-Fall noch bei Arbeitslosigkeit herangezogen werden können, gleiches gilt für den unschönen Fall der Insolvenz. Was auch immer passiert, die Agentur für Arbeit, das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben keinen Zugriff darauf. Versicherungsfachmann Römisch: „Mit einem ETF-Sparplan oder einer Lebensversicherung sind diese Sicherheiten nicht zu erzielen“. Das gilt auch für den so genannten „Air Bag“. Dieser sieht vor, dass die Beiträge weitergezahlt werden, zum Beispiel, wenn der Kunde wegen Krankheit oder Berufsunfähigkeit nicht mehr zahlen kann. Mit anderen Worten: Der Kapitalaufbau geht weiter, die Rente wächst.  

Monatlicher Mindestbeitrag ab zehn Euro  

Wie hoch die eigene monatliche Rente am Ende ist, hängt wie immer von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Bedeutsam ist hier vor allem der Betrag, der monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich in die Versicherung einbezahlt wird. Die Mindestsumme beginnt bei „schlanken“ 10 Euro im Monat, die Maximalsumme bei einer Einmalzahlung beträgt 3.000 Euro. Einfluss auf die finale Rente hat zudem eine möglicherweise von der Versicherung ausbezahlte Überschussbeteiligung, die Rendite des gewählten Fonds oder ETFs sowie die gesetzlich geregelte Garantieverzinsung. „Viele Menschen wissen leider nicht, dass ich über die Basis Rente auch in moderne ETFs mit einer tollen Verzinsung fürs Alters vorsorgen kann. Durch die Förderungen des Staates zünden die ETFs quasi einen Rendite-Turbo“, so Kai Römisch. Wie schon beschrieben, wird mit Beginn des neuen Jahres die Garantieverzinsung von 0,9 auf 0,25 Prozent gesenkt. „Damit werden viele Anbieter auch die Betragsgarantie von 100% auf 80% senken“ warnt Kai Römisch. Um noch alle Vorteile zu nutzen, sollte also so schnell wie möglich gehandelt werden. Gerade vor dem Hintergrund der „Pflichtversicherung für Selbständige“ welche auch mit der neuen Regierung nicht vom Tisch ist!

Erhebliche Steuererleichterung 

Sind die Regelungen der Basis-Rente aufgrund der geringen Mindestsumme und des Zugriffsverbots schon sehr attraktiv, so ist das Modell besonders für Selbstständige mit guten Einkommen geradezu ideal. Ursache hierfür ist die spezielle Steuerkonstruktion, die die Macher der Basis-Rente in das Modell eingearbeitet haben. Lukrativ ist sie besonders in Jahren, in denen das Geschäft gebrummt hat oder für Menschen, die schnell die eigene Altersrentenhöhe steigern wollen. Konkret funktioniert das Modell so: Wann immer das eigene Betriebs-Ergebnis es möglich und sinnvoll macht, leistest man Sonderzahlungen in die Basis-Rente und erhöht damit die eigene Altersrente. Das Prinzip, das dabei gilt, ist sehr einfach: Je mehr man auf einmal einzahlt, desto stärker steigt die Altersrente. Läuft ein Jahr nicht so gut, kann man auch nur die zuvor beschriebenen Mindesteinzahlungsbeträge nutzen. Je nach Lage kann man also mehr oder weniger für die eigene Altersrente tun.  

Reduktion der Steuerlast 
   
Was die Sonderzahlungen aber vor allem attraktiv macht, ist ihre Wirkung auf die Steuerlast. Jeder Euro, der zusätzlich in die Basis-Rente eingezahlt wird, gilt als Sonderausgabe, senkt also das Betriebsergebnis. Bei einem guten Finanz-Ergebnis kann man also zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Man reduziert die zu zahlenden Steuern erheblich und baut gleichzeitig an seiner lebenslangen Rente. Wie hoch der steuermindernde Maximalbetrag dabei ist, wird Jahr für Jahr neu festgelegt. Als Faustregel lässt sich aber sagen, dass über 90 Prozent der Sonderzahlungen steuerlich wirksam werden und pro Jahr mehr als 20.000 Euro eingesetzt werden können. Bei voller Ausnutzung der Abschreibungsmöglichkeiten lässt sich also in überschaubarer Zeit eine veritable Altersvorsorge aufbauen. 

Einschränkungen 

Wichtig zu wissen ist: Wenn man sich für eine Sonderzahlung entscheidet, muss man sich der Folgen des Investments bewusst sein: Eine Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden, möglich ist nur eine Beitragsfreistellung. Eine Auszahlung vor Eintritt des vertraglich festgelegten Rentenbezugs ist zudem grundsätzlich vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Das heißt:  Erreicht man das Rentenalter nicht, wurden die Beträge umsonst abgeführt. Verloren ist das Geld damit aber dennoch nicht. Durch eine entsprechende Vertragsergänzung kann das ersparte Geld den Hinterbliebenen übertragen werden. Das Vermögen ist also wie eine Erbschaft zu betrachten.       

So wird die Basis-Rente zum nachhaltigen Erfolg 

Ist man von dem Modell der Basis-Rente überzeugt und will einen Vertrag abschließen, gilt es einige wichtige Regeln zu beachten. Für Fachmann Römisch gehört dazu vor allem, stets in zwei Abschnitten zu denken: der Anspar– und der Entnahmephase. In der ersten sollte das Ziel des höchsten Ertrags im Mittelpunkt stehen und nach der Formel „Zeit x Geld x Ertrag“ gedacht und gehandelt werden. Konkret heißt das: Es sollte der richtige „Anlagemotor“ gefunden werden, konkret z.B. einen Vertrag und einen Anbieter, der auch eine Basis-Rente mit ETFs anbietet. Wichtig ist zudem einen Anbieter zu wählen, der einen Wechsel ohne Gebühren ermöglicht. Zu achten ist außerdem auf das Verhältnis von Verzinsung und Vertrags-Kosten. Zu hohe Abschluss- und Verwaltungskosten kann auch ein Rendite-Turbo nur begrenzt auffangen. Für den Fachmann gilt somit: Bei der Auswahl der Versicherungsgesellschaft von Anfang an nach so genannten Nettopolicen Ausschau halten. Mit dem Begriff werden Verträge benannt, deren Prämien keinen Provisionsanteil für die Vermittlung des Versicherungsvertrages enthalten. Vermittelt werden diese von Honorarberatern. Der Vorteil ist, dass der gesamte Beitrag für den Aufbau der Altersvorsoge 
eingesetzt werden kann

Den besten Anbieter finden 

Wichtig ist zudem auf die Solvenzquote zu achten. Diese unter Solvency II berechnete Quote signalisiert, ob Versicherer auch in Extremszenarien genug Eigenmittel haben. Dabei werden sowohl extreme Kurseinbrüche auf dem Kapitalmarkt als auch Veränderungen der Lebenserwartung sowie des Stornoverhaltens der Versicherten durchgespielt. Ausgewählt werden sollten Anbieter, die über mindestens 350% besser über 400% verfügen.  Geht es um die Entnahmephase sollten außerdem folgende Gedanken im Mittelpunkt stehen: Einen zu 100% auf das gesamte Kapital garantierten möglichst hohen Renten-Faktor, ein Bedingungswerk, bei dem der Versicherer die Garantie NICHT durch die Hintertüre verändern darf, eine Option für die Hinterbliebenen, eine Option zur Rentenerhöhung im Krankheitsfall und eine Option zur Rentenerhöhung im Pflegefall. 

Wer jetzt einen anderen Blick auf dieses Thema bekommen hat, der kann sich vertiefend gern das speziell für grafiker.de entwickelte Webinar anschauen. Einen direkten Termin mit Kai Römisch, Ansprechparnter und Fachmann für Altersvorsorge gibt es hier 

Weitere Fragen beantwortet Kai Römisch unter folgenden Kontaktdaten: 

E-Mail: mail@kairoemisch.de
https://kairoemisch.de
Schubertstr. 22a
55271 Stadecken-Elsheim
Tel.: 06136 7541596
Fax an: 06131 90894685
Mobil: 0179 660 65 26





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